Ihr Softwarepartner für den Außenhandel
Entwicklungserfahrung seit 1989
ProTCS
Die Bekämpfung des internationalen, in Netzwerken organisierten Terrorismus ist nicht mehr länger nur staatliche bzw. hoheitliche Aufgabe. Sie müssen wissen mit wem Sie Geschafte machen!
Auszug aus § 34 AWG (Aussenwirtschaftsgesetz)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer einer Vorschrift dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder einem im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger veröffentlichten Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften zur Beschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs, …, zuwiderhandelt. In minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 die Ausfuhr oder die Verbringung dadurch fördert, dass er die Güter zur Verfügung stellt.
(7) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1, 2 oder 4 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Mit ProTCS sind Sie aber immer auf dem neuesten Stand!
Compliance-Komplettlösung
ProTCS
Terror-Control-System
Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Präambel
Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Resolution 1373 (2001) beschlossenen Maßnahmen haben die umfassende Bekämpfung des internationalen Terrorismus zum Ziel, insbesondere die Finanzierung des Terrorismus. Die Umsetzung dieser Resolution in europäisches Recht erfolgte am 27. Dezember 2001 mit einer Reihe von Rechtsakten, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001. Diese Verordnung richtet sich gegen Personen, Gruppen und Organisationen, die nicht bereits in der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (bzw. deren Vorgänger-Verordnungen) benannt sind.Der von der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 betroffene Personenkreis wird durch jeweilige Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in separaten Listen festgelegt.
Inhaltlich stimmen die Rechtsvorschriften darin überein, dass
Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen
der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen eingefroren werden und diesen keine Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.Die direkte oder indirekte Lieferung von Gütern jeglicher Art an terroristische Personen, Gruppen und Organisationen ist verboten.Die europäischen und nationalen Bestimmungen, die der Durchführung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen dienen, sind nach § 34 Absätze 4, 7 und 8 AWG strafbewehrt.
Gesucht - Gefunden
MSZoll hat seit der COCOM in den 80'er-Jahren nicht nur Exportkontrollsysteme für Warenbewegungen geschaffen, sondern auch gleichzeitig die Überprüfung der beteiligten Adressen gegenüber sogenannten "Blacklists" realisiert. Neben vorgeschriebenen Überprüfungen gegen "offizielle" Embargoadressen, stehen darüber hinaus zusätzliche " Blacklists" zur Verfügung, welche global handelnde Unternehmen wirtschaftlich vor unerwünschten Geschäftspartnern schützen.
Wenn schon Adressen geprüft werden, dann bitte gegen ALLE Möglichkeiten!
Komplexe Unternehmensstrukturen und deren IT-Systeme lassen selten zentrale Kontrollmöglichkeiten zu. MSZoll stellt hierzu unterschiedlichste Möglichkeiten zur Verfügung, deren Integration nur minimale Eingriffe in bestehende Abläufe benötigen und auf den folgenden Seiten dargestellt sind.
Techniken
Eine Adresse oder eine Person in den Blacklists in der gleichen Schreibweise vorzufinden, mit der sie geprüft wird, ist so wahrscheinlich wie der 6'er im Lotto. MSZoll-Prüfroutinen arbeiten deswegen mit einem Bewertungsschema. Je wahrscheinlicher die gesuchte Adressen einer Blacklist-Adresse entspricht, umso höher die Bewertungszahl von 1 bis 99. Die Einstellung des Schwellwertes, ab wann eine gesuchte Adresse als "gefunden" interpretiert werden soll, überlassen wir den Anwendern.
"Drop-In"-Adressen durchsuchen (ProTCS)
In komplexen Unternehmensstrukturen werden an den unterschiedlichsten Stellen Adressen gehandhabt, welche einer Überprüfung unterliegen. Dies fängt beim Pförtner an, gefolgt von der Telefonzentrale, Marketing, Vertrieb, Werkstatt, Import, Versand usw. und hört vielleicht beim Export auf. Jedes DV-System, welches obige Bereiche betreut, auf eine Adressenüberprüfung zu ergänzen, würde sehr kostenintensiv in der Strukturanpassung werden. Aus diesem Grund haben wir die "Drop-In"-Lösung geschaffen.
Einzelne Adresse prüfen
Hierbei wird ein zentraler "Briefkasten" geschaffen, in der jedes DV-System die zu überprüfende Adresse als einfache, kleine Textdatei abliefern kann. Diese Übergabe kann in Form einer Datei oder als Mail erfolgen. Das nun dahinter geschaltete Prüfprogramm ProTCS überprüft automatisch die eingegangene Adresse anhand des Suchalgorithmus. Nur bei einem positivem Fund wird der Ausfuhrverantwortliche per Mail mit einer zugehörigen Referenz informiert, so dass er entsprechende Schritte einleiten kann. Der Vorgang wird zusätzlich protokolliert. Bei einem negativem Fund erfolgt keine Rückmeldung.
Adressenliste prüfen
Die Überprüfung einer kompletten Adressendatenbank erfolgt ähnlich einer einzelnen Adressenüberprüfung. Hierbei wird die Adressenliste zunächst als komplette Datei übergeben. Das Prüfprogramm ProTCS ermittelt automatisch zu jeder Adresse eine Bewertungskennziffer von 1 bis 99, gemäß dem Motto, je höher der Wert,umso wahrscheinlicher ist die Adresse eine Embargoadresse. ProTCS erzeugt als Ergebnis wiederum die gleiche Adressenliste, allerdings mit der Ergänzung der ermittelten Bewertungskennziffer. Anhand der Bewertungskennziffer pro Adresse kann der "Ersteller" der Adressenliste selbst entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
Das Prüfprogramm ProTCS läuft 24 Std. auf einem Server.
Die Aktualisierung der Blacklist's erfolgt automatisch täglich über dasInternet.
Eine manuelle "Importierung" ist nicht vorgesehen, da nur prüfrelevante Blacklist's berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass nicht "irgendwelche" Blacklist's (vielleicht sogar manipulierte Listen) importiert werden können.
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bos und ProTCS sind Warenzeichen der MSZoll GmbH.