Ihr Softwarepartner für den Außenhandel

Entwicklungserfahrung seit 1989


AGB

§ 1 Vertragsabschluss
Bei Vertragsschluss werden die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Besteller durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware anerkannt. Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der MSZoll GmbH, um in den Vertrag einbezogen zu werden.

§ 2 Lieferfristen und Gefahrübergang

1. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem MSZoll wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung unverschuldet nicht zur Lieferung; in der Lage ist und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Ware zu beschaffen. Gelingt dies nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

2. Unvorhergesehene, von MSZoll nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden MSZoll für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Wird ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, so kann der Besteller nach einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Als angemessene Nachfrist wird von beiden Seiten ein Zeitraum von zwei Wochen vereinbart.

3. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von MSZoll. Bei abweichendem Lieferort erfolgt die Lieferung auf jeden Fall auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Sitz der Firma MSZoll, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

4. Die Gefahr geht mit der übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. MSZoll ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

1. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzug ab Sitz der Firma MSZoll. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie die jeweilige, gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Reise- und Nebenkosten werden nach der zur jeweiligen Lieferzeit geltenden Preisliste der Firma MSZoll berechnet.

2. Die vereinbarten Preise sind in voller Höhe sofort bei übergabe zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Ist der jeweils gültige Listenpreis für den Kaufgegenstand oder die zu erbringende Leistung zum Zeitpunkt derLieferung niedriger als der im zugrundeliegenden Vertrag genannte Preis, so hat der Besteller nur den Listenpreis zu bezahlen. Eine einseitige Preiserhöhung auf die Höhe des Marktpreises durch MSZoll ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen erhöht hat, insbesondere bei längerfristigen Verträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und Lieferzeitpunkt mehr als zwei Monate liegen. Dies ist dem Besteller vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen.

4. Nach Verzugseintritt berechnet MSZoll Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Der Besteller hat gegenüber Forderungen der Firma MSZoll kein Zurückbehaltungsrecht es sei denn, der Gegenanspruch besteht aus einer unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit Zustimmung der Firma MSZoll an Dritte abgetreten werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Firma MSZoll gegenüber dem Besteller Eigentum der Firma MSZoll. Bei Verarbeitung wird die Firma MSZoll im Verhältnis des Wertes der neu hergestellten Sache zu der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache Miteigentümer an der neu hergestellten Sache. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für die Firma MSZoll vor, ohne dass hieraus der Firma MSZoll Verpflichtungen erwachsen.

2. Eine Veräußerung der Programme ist dem Besteller nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung von Einzelentwürfen oder sonstigen seitens der Firma MSZoll gelieferten Waren oder Programmen tritt der Besteller die hieraus erwachsene Forderung schon jetzt zur Sicherheit bis zur Erfüllung der nach Abs. 1 bestehenden Verpflichtungen an MSZoll ab. über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller der Firma MSZoll unverzüglich zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3. MSZoll verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, falls der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

§ 5 Ausfuhrhinweis

Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die an ihn verkaufte Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung sowohl der deutschen als auch (bei ausländischen Geräten)der jeweiligen ausländischen Behörden gestattet ist.

§ 6 Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Dieser Vertrag richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
2. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Firma MSZoll vereinbart.

§ 7 Kündigungsklausel

Die mit dem Kauf der Software in Kraft tretende Pflegegebühr kann nach einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

§ 8 Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam werden, bleibt dieser Vertrag im übrigen wirksam.

§ 9 Haftungsausschluss

Wir können keine Haftung übernehmen für

1. die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben in der Software von MSZoll

2.Wortlaut und Geltung der eingestellten Rechtsvorschriften. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam werden, bleibt dieser Vertrag im übrigen wirksam.

Dorfen im Februar 2015

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