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Entwicklungserfahrung seit 1989
bos ATLAS-Ausfuhr
Zertifiziert für ATLAS Release 2.0
A T L A S Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System. Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt. |
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bos ATLAS Ausfuhr ist ATLAS Release 2.0 zertifiziert. Sie können alle Arten der Ausfuhr abfertigen die mit diesem Release vom Zoll unterstützt werden. |
ATLAS: Antrag auf vereinfachtes Verfahren stellen
Zugelassene Ausführer (ZA) sollten ihren Antrag auf Bewilligung des ZA unter ATLAS-Ausfuhr möglichst bis Jahresende stellen. Denn: nur wenn der Antrag bis Ende Dezember 2008 vollständig beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) eingegangen ist, garantiert das Bundesfinanzministerium eine fristgerechte Umstellung der Bewilligung.
Hintergrund ist, dass Unternehmen, die bisher Zugelassener Ausführer sind und dadurch in den Genuss von vereinfachten Ausfuhrvorgängen kommen, diese Vereinfachungen für die Nutzung mit dem elektronischen Zollsystem ATLAS bei ihrem Hauptzollamt neu beantragen müssen. Die bisherigen ZA-Bewilligungen gelten nur für die Papieranmeldungen und laufen aus, wenn zum 1. Juli 2009 Zollanmeldungen nur noch elektronisch mit ATLAS möglich sind. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine ZA-Bewilligung für ATLAS hat, muss elektronische Ausfuhren im Einzelverfahren erledigen – ein erhebliches Hindernis für Exporte! Da bisher erst knapp 40 Prozent der Bewilligungen umgestellt wurden, ist zu erwarten, dass es zu einem erheblichen Antragsstau kommt. Um sicherzustellen, dass die Bewilligung rechtzeitig erfolgt, sollten Zugelassene Ausführer die vom Bundesfinanzministerium genannte Frist dringend einhalten.
Um den Bewilligungsprozess nicht zusätzlich durch unnötige Fehler aufzuhalten, finden Sie hier einige Hinweise:
- Verwenden Sie den richtigen Antrag: Formular 0850 (IT). Sie finden es im Formularcenter der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
- Prüfen Sie, ob die Stammdaten, die Sie bei der Beantragung Ihrer Zollnummer hinterlegt haben, noch aktuell sind (Firmierung, Adresse, Rechtsform…). Wenn nicht, teilen Sie bitte Änderungen auf Formular 0870 mit.
- Beantragen Sie automatisch den Parallelbetrieb von ATLAS und bisheriger Papieranmeldung (Feld 21 des Antrages). Dann können Sie – so lange es noch Papierzollanmeldungen gibt – wählen, welche Variante Sie bei dem jeweiligen Ausfuhrvorgang verwenden.
- Vermeiden Sie bei den Warenlisten eine zu große Detailtreue, sonst schleichen sich Zahlendreher ein und Sie müssen ggf. neue Artikel laufend nachmelden. Beantragen Sie möglichst auf Kapitelebene der Warennummer (Zweisteller) und definieren Sie ihre Waren über die Beschreibung.
- Sorgen Sie dafür, dass Antwortschreiben des Zolls nicht orientierungslos im Unternehmen herumirren und versuchen Sie, Antwortfristen einzuhalten.
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